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Wo kann ich sehen ob ein Firmenname geschützt ist?
Gesetzlich geschützt wird der Firmenname zum einen durch das Bürgerliche Recht bei tatsächlicher Verwendung. Zum anderen wird der Firmenname durch das Handelsrecht nach Eintragung des Unternehmens ins Handelsregister geschützt.Im Handelsregister www.handelsregister.de können Sie prüfen, ob Ihr Wunschname bereits verwendet wird, oder ob an demselben Sitz (Ort Ihres Unternehmens) andere Unternehmen bereits im Handelsregister eingetragen sind, mit deren Namen Ihre Wunschfirma verwechselt werden könnte.Grundsätzlich sind die Rechte am eigenen Namen geschützt. Gerade beim Thema Firmennamen kann es jedoch zu Überschneidungen verschiedener Rechte kommen. Das Bürgerliche Gesetzbuch, das Markenrecht, das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb und das Handelsgesetzbuch enthalten die Säulen der Namensrechte.

Ist ein Firmenname automatisch geschützt : Automatischer Schutz ohne Eintragung ins Markenregister: Der Schutz der geschäftlichen Bezeichnung entsteht grundsätzlich ab der erstmaligen Ingebrauchnahme im geschäftlichen Verkehr. Bei Firmen und juristischen Personen ist dies in der Regel die Eintragung in das Handelsregister.

Wann ist ein Name geschützt

Markenschutz entsteht mit Eintragung der Marke in das Register. Die Schutzdauer beginnt mit dem Anmeldetag und beträgt zunächst zehn Jahre.

Ist GmbH Name noch frei : Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) ist zwingend im Handelsregister eingetragen und hat dadurch die freie Wahl bei der Namensgebung. Denkbar als Name ist eine Personenfirma (z. B. Thomas Müller GmbH), eine Sachfirma (z.

Das Markenrecht schützt grundsätzlich nicht nur Marken, die zur Bezeichnung von Produkten verwendet werden, sondern auch geschäftliche Bezeichnungen insbesondere Unternehmenskennzeichen. Unter den Begriff des Unternehmenskennzeichens fallen insbesondere der Name und die Firma, aber auch Logos oder sonstige Zeichen.

Unzulässig ist etwa die Firma „ABC Beratungs GmbH“, wenn das Unternehmen lediglich handelt und/oder vermittelt. Auch dürfen in der Regel Namen natürlicher Personen, die keinen Bezug zu dem Unternehmen haben, nicht in die Firmenbezeichnung aufgenommen werden.

Wie viel kostet es einen Namen zu schützen

– Kosten einer deutschen Markenanmeldung (DPMA)

Die Anmeldung einer deutschen Marke erfolgt durch Antrag beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA). Die Grundgebühr für die Anmeldung einer deutschen Marke beträgt 300 Euro (bzw. 290 Euro bei Onlineanmeldung). Diese Grundgebühr ist bei allen Markenarten gleich.Firmenname online prüfen

Grundsätzlich prüft das zuständige Amtsgericht vor der Eintragung im Handelsregister, ob ein Firmenname bereits vergeben ist oder zu große Ähnlichkeiten mit einem anderen Namen aufweist. Vorab können Sie jedoch auch selbst online recherchieren und Ihren Firmennamen auf Verfügbarkeit prüfen.Auf der Seite www.handelsregister.de hat man die Möglichkeit sich über Unternehmen zu informieren. Hierzu muss man auf den Reiter „normale Suche“ gehen. Nun hat man die Möglichkeit, Informationen zu dem Unternehmen einzugeben. Am einfachsten ist die Suche mittels der Registernummer und dem Registergericht.

In DPMAregister können Sie kostenfrei nach deutschen Marken recherchieren. Die Datenbank enthält angemeldete, eingetragene und zurückgewiesene nationale deutsche Marken.

Wo kann man Namen patentieren lassen : Um das zu vermeiden, kannst du deine Marke national schützen lassen, indem du sie beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) anmeldest. Internationale Markeneinträge sind beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) sowie bei der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) möglich.

Wie kann ich prüfen ob eine Marke geschützt ist : mit einer Markenrecherche in den Datenbanken des DPMA überprüfen. Dort sind alle angemeldeten, eingetragenen und zurückgewiesenen deutschen Marken aufgelistet. Um die Markenrechte vollständig zu prüfen, müssen Sie sowohl nach identischen Markennamen als auch ähnlichen Markenzeichen suchen.

Wie viel kostet ein Patent auf einen Namen

folgende Kosten an, die beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) zu entrichten sind: Anmeldeverfahren: 40 EUR bei elektronischer Anmeldung, 60 EUR bei Anmeldung in Papierform. Recherche: 300 EUR. Prüfungsverfahren: 350 EUR.

Verschickst du den Antrag per Post, zahlst du 300 EUR. Jede weitere Klasse kostet dich 100 EUR. Die Verlängerungsgebühr beträgt 750 EUR für drei sowie 260 EUR für jede weitere Klasse. Die Anmeldung einer Unionsmarke für eine Klasse kostet 850 EUR bei Online-Beantragung und 1000 EUR per Post.Vom Schutz ausgeschlossen sind neben Zeichen, die nicht klar und eindeutig bestimmbar sind, vor allem Zeichen, denen jegliche Unterscheidungskraft fehlt oder die die betreffenden Waren und Dienstleistungen lediglich beschreiben.

Ist der Markenname noch frei : Bei Markenbezeichnungen empfiehlt sich ein Besuch auf der Website des Deutschen Patent- und Markenamtes (DPMA). Dort findest du alle eingetragenen Marken, die du mit deiner gewünschten Bezeichnung abgleichen kannst.