Antwort Wo kann ich meinen Namen ändern? Weitere Antworten – Wie viel kostet es um den Namen zu ändern
Kosten. Für die Änderung oder Feststellung eines Familiennamens können Gebühren zwischen 50,00 und 1.500,00 EUR anfallen. Für die Änderung von Vornamen können Gebühren zwischen 25,00 und 500,00 EUR anfallen.Gründe für Namensänderungen
Nach den Grundsätzen des deutschen Namensrechts steht der Name einer Person grundsätzlich nicht zur freien Verfügung des Namensträgers. Deshalb darf ein Familienname oder Vorname nur dann geändert werden, wenn hierfür ein wichtiger Grund vorliegt.Nach der Änderung müssen Sie Ihre Dokumente anpassen oder neu beantragen. Für die Änderung im Personalausweis können bis zu 37 Euro fällig werden, der Reisepass kostet bis zu 114 Euro.
Was ist ein wichtiger Grund für eine Namensänderung : Gründe für die Änderung des Familiennamens können sein: Familiennamen, die anstößig oder lächerlich klingen oder die zu unangemessenen oder frivolen Wortspielen Anlass geben. Schwierigkeiten in Schreibweise und Aussprache, die über das Normalmaß hinausgehend behindern.
Wie lange dauert es seinen Namen zu ändern
Die Bearbeitungszeit für die Registrierung der Namensänderung in Deutschland beträgt im Regelfall mehrere Wochen bis ca. sechs Monate; in Ausnahmefällen, insbesondere bei Namenswahl nach aus- ländischem Recht, auch länger.
Was brauche ich um meinen Namen zu ändern : Sie benötigen für den Antrag auf Namensänderung neben dem Formular folgende Unterlagen:
- aktueller und gültiger Lichtbildausweis (Pass oder Personalausweis)
- Geburtsurkunde des Antragstellers (etwa bei Antrag auf Rückkehr zum Geburtsnamen)
- Eheurkunde (auch bei neuer Ehe der Kindesmutter)
- Scheidungsurkunde.
Die Änderung Ihres Vornamens müssen Sie schriftlich bei der Namensänderungsbehörde beantragen. In Gemeinden mit mehr als 7.500 Einwohnern ist der Magistrat zuständig; im Übrigen ist der Kreisausschuss zuständig. Für Minderjährige stellt der gesetzliche Vertreter oder die gesetzliche Vertreterin den Antrag.
Sie benötigen für den Antrag auf Namensänderung neben dem Formular folgende Unterlagen: aktueller und gültiger Lichtbildausweis (Pass oder Personalausweis) ggf. Geburtsurkunde des Antragstellers (etwa bei Antrag auf Rückkehr zum Geburtsnamen)
Wann darf man seinen Namen ändern
Konkret heißt es im Gesetz, dass der Familienname nur geändert werden darf, wenn „ein wichtiger Grund die Änderung rechtfertigt„. Was ein solch wichtiger Grund sein kann, obliegt dann oft den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen im Standesamt.Eine Namensänderung kann aus folgenden Gründen nicht bewilligt werden: Die Änderung des Familiennamens würde die Umgehung von Rechtsvorschriften ermöglichen. Der beantragte Vor- oder Familienname ist lächerlich, anstößig oder zur Kennzeichnung von Personen im Inland nicht gebräuchlich.Die Namensänderung wird mit Eintragung in das Geburtenregister beim Standesamt des Geburtsortes wirksam. Von diesem Standesamt erhalten Sie die Bescheinigung über die Namensänderung beziehungsweise eine neue Geburtsurkunde des Kindes mit dem geänderten Familiennamen.
Konkret heißt es im Gesetz, dass der Familienname nur geändert werden darf, wenn „ein wichtiger Grund die Änderung rechtfertigt„. Was ein solch wichtiger Grund sein kann, obliegt dann oft den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen im Standesamt.
Wie lange dauert es sein Namen zu ändern : Die Dauer des Verfahrens ist unterschiedlich, je nach Bundesland kann mit ca. sechs Monaten gerechnet werden. Für eine Namensänderung – egal ob Vor- oder Nachname – muss ein wichtiger Grund bestehen, der die Namensänderung rechtfertigt (vgl. § 3 Namensänderungsgesetz).
Welche Dokumente muss man bei Namensänderung ändern lassen : Namensänderung bei Dokumenten
- Meldebestätigung.
- Reisepass.
- Personalausweis.
- Zulassungsschein für Kfz.
- Arbeitgeber.
- Sozialversicherung.
- Finanzamt.
- Sonstige Versicherungen.
Was muss ich tun bei Namensänderung
Wenn Sie Ihren Nachnamen nach der Hochzeit ändern, müssen Sie einige Behördengänge und Formalitäten erledigen:
- Personalausweis ändern.
- Reisepass ändern.
- Führerschein bei Kfz-Zulassungsstelle ändern lassen (empfohlen, aber kein Muss)
- Zulassungsbescheinigung I und II bei Kfz-Zulassungsstelle ändern lassen.