Antwort Wo Firmennamen prüfen? Weitere Antworten – Wo kann man Firmennamen prüfen lassen
Hierzu raten wir Ihnen insbesondere Einsicht ins Handelsregister (www.handelsregister.de) zu nehmen, Branchenadressbücher zu durchsuchen und Suchmaschinen im Internet zu nutzen. Weiter sollten Sie Einsicht ins Markenregister (www.dpma.de) nehmen und überprüfen, ob der Wunschname bereits markenrechtlich geschützt ist.Firmennamen prüfen durch die IHK
Wenn du möchtest, kannst du durch deine örtliche Industrie- und Handelskammer deinen Wunsch-Firmennamen prüfen lassen. Für etwa 45 € erhältst du eine Einschätzung zur Eintragungsfähigkeit. Deine zuständige IHK findest du auf der zentralen Website der IKK.In diesem Artikel präsentieren wir 18 Tipps, mit denen Sie ganz leicht einen passenden Firmennamen finden.
- Denken Sie an Akronyme.
- Erstellen Sie Wortkombinationen.
- Suchen Sie Beispiele in der Mythologie und Literatur.
- Verwenden Sie Fremdwörter.
- Verwenden Sie Ihren eigenen Namen.
- Nehmen Sie eine Landkarte zur Hand.
Ist mein Firmenname schon vergeben : Firmenname online prüfen
Grundsätzlich prüft das zuständige Amtsgericht vor der Eintragung im Handelsregister, ob ein Firmenname bereits vergeben ist oder zu große Ähnlichkeiten mit einem anderen Namen aufweist. Vorab können Sie jedoch auch selbst online recherchieren und Ihren Firmennamen auf Verfügbarkeit prüfen.
Kann es zwei Firmen mit dem gleichen Namen geben
Für alle eingetragenen Kaufleute und Firmen gilt laut § 30 HGB: Kein zweites Unternehmen oder deren Zweigniederlassung darf sich mit dem gleichen Namen im Handelsregister des Registergerichts eintragen.
Wie darf ich meine Firma nicht nennen : Die Geschäftsverhältnisse und Haftungsverhältnisse müssen durch den Zusatz der Rechtsform im Firmennamen ersichtlich sein. Der Firmenname darf nicht irreführend sein. Ein Firmenname, der Begriffe wie Institut, Finanz, Bio, Zentrum, Bank oder Europäisch enthält, ist deshalb häufig unzulässig.
Auf der Seite www.handelsregister.de hat man die Möglichkeit sich über Unternehmen zu informieren. Hierzu muss man auf den Reiter „normale Suche“ gehen. Nun hat man die Möglichkeit, Informationen zu dem Unternehmen einzugeben. Am einfachsten ist die Suche mittels der Registernummer und dem Registergericht.
Die Geschäftsverhältnisse und Haftungsverhältnisse müssen durch den Zusatz der Rechtsform im Firmennamen ersichtlich sein. Der Firmenname darf nicht irreführend sein. Ein Firmenname, der Begriffe wie Institut, Finanz, Bio, Zentrum, Bank oder Europäisch enthält, ist deshalb häufig unzulässig.
Wo kann ich sehen ob ein Firmenname geschützt ist
Wer einen Firmennamen prüfen möchte, um auszuschließen, dass dieser bereits verwendet wird oder markenrechtlich geschützt ist, kann dafür Folgendes nutzen:
- Internet-Suchmaschinen wie Google.
- Unternehmensregister.
- Bundesanzeiger.
- Genios.
- App-Stores.
- Telefonverzeichnisse.
- Titelschutzanzeiger.
- Datenbanken von DPMA, EUIPO und WIPO.
Welcher Name ist für das Unternehmen zulässig Es ist keine Firmierung erlaubt. Der Name Ihres Kleingewerbes muss den Vor- und Nachnamen des Inhabers enthalten. Ein Hinweis auf die Branche oder Tätigkeit ist allerdings erlaubt – z.B. "Kurzwarenhandel Max Mustermann".Wie ähnlich darf ein Firmenname sein Ein identischer oder ähnlicher Firmenname darf nicht in derselben Branche oder im selben Zuständigkeitsbereich des Handelsregisters eingesetzt werden.
Welcher Name ist für das Unternehmen zulässig Es ist keine Firmierung erlaubt. Der Name Ihres Kleingewerbes muss den Vor- und Nachnamen des Inhabers enthalten. Ein Hinweis auf die Branche oder Tätigkeit ist allerdings erlaubt – z.B. "Kurzwarenhandel Max Mustermann".
Wie darf ein Kleingewerbe heißen : Welcher Name ist für das Unternehmen zulässig Es ist keine Firmierung erlaubt. Der Name Ihres Kleingewerbes muss den Vor- und Nachnamen des Inhabers enthalten. Ein Hinweis auf die Branche oder Tätigkeit ist allerdings erlaubt – z.B. "Kurzwarenhandel Max Mustermann".
Kann ich mein Kleingewerbe nennen wie ich will : Firmenname bei Kleingewerbe
Kleingewerbetreibende, also Gewerbetreibende ohne Handelsregistereintrag (Nicht-Kaufleute), müssen mit ihrem vollen Vor- und Nachnamen im Geschäftsverkehr auftreten. Du kannst ihn allerdings mit einer Tätigkeits- oder Fantasiebezeichnung ergänzen.
Wo bekommt man firmenauskunft
Benötigen Sie einen amtlichen Handelsregisterauszug, müssen Sie diesen direkt beim zuständigen Amtsgericht anfragen. Die Anfrage können Sie dort persönlich oder schriftlich stellen. Für den amtlichen Ausdruck mit Siegel und Unterschrift fallen Gerichtsgebühren an.
Im Deutschen Unternehmensregister können Sie kostenlos und ohne Registrierung nach allen wichtigen veröffentlichungspflichtigen Daten über Unternehmen suchen und haben Zugriff auf das elektronische Handels-, Genossenschafts- und Partnerschaftsregister.Für ein Kleingewerbe ohne Handelsregistereintrag muss der Unternehmensname eindeutig Ihren persönlichen Namen inklusive Vor- und Nachnamen widerspiegeln. Es besteht die Möglichkeit, diesen Namen um eine Branchenbezeichnung oder einen Fantasienamen zu ergänzen. Der persönliche Name ist jedoch in jedem Fall erforderlich.
Ist der Name einer GmbH geschützt : Der Name einer GmbH ist zuerst allein durch die Verwendung im geschäftlichen Verkehr geschützt. Zum anderen ist der Firmenname einer GmbH durch die Eintragung ins Handelsregister geschützt.