Antwort Wo darf man Offenstall bauen? Weitere Antworten – Ist ein Offenstall genehmigungspflichtig
Wenn man das passende Grundstück für seinen Traum-Offenstall gefunden hat, fängt der Papierkrieg an. Für den Bau eines Offenstalls benötigt man eine Baugenehmigung. Dazu muss ein Bauantrag gestellt werden.Ob eine Pferdehaltung an deinem Haus zulässig ist, legt das Baugesetzbuch (BauGB), bzw. der Außenbereichserlass § 35 fest. Je nach Bebauungsplan der Gemeinde ist eine Pferdehaltung also gar nicht erlaubt. Darüber hinaus musst du die Anforderungen des Tierschutzgesetzes einhalten.Pferdeunterstände können auch im Außenbereich genehmigungsfrei sein, wenn die Firsthöhe unter 4 m liegt (bspw. § 65 Absatz 1.4 BauO NRW).
Wo ist Pferdehaltung verboten : In einigen Bundesländern ist diese Form der Pferdehaltung daher mittlerweile verboten. Hierzu gehören Baden Württemberg, Thüringen, Hessen, Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt, Niedersachsen und Rheinland-Pfalz.
Wie groß darf ein Stall ohne Baugenehmigung sein
In Mecklenburg-Vorpommern, im Saarland, in Sachsen, Thüringen und Sachsen-Anhalt liegt die Freigrenze bei nur 10 Kubikmetern, in Rheinland-Pfalz bei 50 Kubikmetern und in Schleswig-Holstein, Hamburg und Hessen bei 30 Kubikmetern sowie in Baden-Württemberg und Niedersachsen bei 40 Kubikmetern.
Ist Pferdehaltung überall erlaubt : In reinen und teilweise auch in allgemeinen Wohngebieten ist die Haltung von Pferden auf dem eigenen Grundstück nach Ansicht mancher Gerichte nahezu ausgeschlossen. Die Haltung von Pferden im Rahmen eines allgemeinen Wohngebiets entspreche nicht der Eigenart des allgemeinen Wohngebiets.
Wenn du den Bau eines Stalls, Stallanbaus oder auch nur Weideunterstands planst, wirst du einer Fülle von rechtlichen Problemen gegenübergestellt. Grundsätzlich unterliegt der Bau eines Stalls der Genehmigungspflicht. Das regeln die Bauordnungen der jeweiligen Bundesländer, denn Bauordnungsrecht ist Ländersache.
Wenn du den Bau eines Stalls, Stallanbaus oder auch nur Weideunterstands planst, wirst du einer Fülle von rechtlichen Problemen gegenübergestellt. Grundsätzlich unterliegt der Bau eines Stalls der Genehmigungspflicht. Das regeln die Bauordnungen der jeweiligen Bundesländer, denn Bauordnungsrecht ist Ländersache.
Ist ein Paddock genehmigungspflichtig
Einen Paddock ohne Baugenehmigung anzulegen ist nicht in allen Bundesländern möglich. Zäune, Bodenversiegelungen sowie Erdarbeiten zählen häufig zu den genehmigungspflichtigen Baumaßnahmen.Planst du als Pferdebesitzer einen neuen Stall, Stallanbau oder auch einfach nur einen Weideunterstand für deine Pferde Dann wartet der Gesetzes-Dschungel auf dich. – Grundsätzlich bekommst du deinen Stall im Außenbereich ohne Baugenehmigung nicht errichtet.