Antwort Wird ein Rollstuhl von der Krankenkasse bezahlt? Weitere Antworten – Wann wird ein Rollstuhl von der Krankenkasse bezahlt
Wann übernimmt die Krankenkasse die Kosten für einen Rollstuhl Ein Rollstuhl kann je nach Art und Antrieb zwischen 270 und 3000 Euro oder sogar mehr kosten. Durch die Verordnungsfähigkeit werden die Kosten für Rollstühle, bis auf die Selbstbeteiligung von maximal 10 Euro, von der Krankenkasse übernommen.Sie brauchen ein Rezept von ihrem Arzt. Einen Rollstuhl verordnen kann ihnen sowohl ihr Hausarzt als auch ein spezieller Facharzt. HINWEIS: Die Verordnung von Hilfsmitteln wirkt sich übrigens nicht auf das ärztliche Budget aus.Zunächst muss zwischen den unterschiedlichen Rollstuhlarten unterschieden werden: Über den Pflegegrad 3 bzw. die Pflegekasse kannst Du einen Rollstuhl beantragen.
Wann bekommt man ein Rezept für einen Rollstuhl : Ist das Hilfsmittel für Dich medizinisch notwendig, hast Du Anspruch auf einen Rollstuhl. Um den Rollstuhl auf Rezept zu erhalten, muss Dein Arzt Dir die medizinische Notwendigkeit jedoch erstmal bescheinigen. Wende Dich auch an Deine Krankenkasse, um Vertragspartner wie ein passendes Sanitätshaus zu finden.
Wer hat Anspruch auf einen Rollstuhl
Sie bekommen einen Rollstuhl verschrieben, wenn Sie sich aufgrund einer Verletzung, Gehbehinderung oder auch einer fortgeschrittenen Demenz nicht mehr allein laufen können. Ein Rollstuhl kann auch dann verschrieben werden, wenn sie nur längere Strecken nicht mehr gehen können.
Was kostet ein Rollstuhl auf Rezept : Denn Du musst lediglich eine gesetzliche Zuzahlung von 10 € leisten – vorausgesetzt Deine Krankenkasse übernimmt die vollen Kosten des Rollstuhls. Übrigens: Unter bestimmten Umständen kannst Du Dich von der gesetzlichen Zuzahlung befreien lassen.
Auf dieser Grundlage vergleichen Sie die Kosten verschiedener Modelle. In unserem Online-Sanitätshaus finden Sie gute Standardmodelle bereits ab 120 Euro. Je individueller Sie sich Ihren Rollstuhl wünschen, kann der Preis bei bis zu 2500 Euro liegen.
Ja, wenn Sie mindestens 18 Jahre alt und nicht von der gesetzlichen Zuzahlung befreit sind, leisten Sie zu Beginn der Versorgung eine Zuzahlung. Diese zahlen Sie direkt an die Lieferfirma. Die Zuzahlung beträgt zehn Prozent des Abgabepreises – jedoch mindestens fünf bis höchstens zehn Euro.
Wem gehört der Rollstuhl auf Rezept
Krankenkassen leihen beispielsweise Rollstühle oder Rollatoren aus. Egal, wie lange Sie das Hilfsmittel nutzen, in dem Fall bleibt es Eigentum der Krankenkasse.