Antwort Wer muss Effizienzcheck machen? Weitere Antworten – Für wen ist der Heizungscheck verpflichtend

Wer muss Effizienzcheck machen?
In Wohngebäuden mit mindestens zehn Wohneinheiten sowie in gewerblichen und öffentlichen Gebäuden mit einer zu beheizenden Fläche von mehr als 1.000 Quadratmetern mit zentraler Wärmeversorgung auf Erdgasbasis muss bis zum 30. September 2023 ein hydraulischer Abgleich vorgenommen werden.Seit dem 1. Oktober 2022 müssen Hausbesitzer von Schornsteinfegerinnen und Schornsteinfegern, SHK-Gewerken oder durch bestimmte Energieberater prüfen lassen, ob eine Gasheizung effizient genug heizt oder ob sie optimiert werden kann und muss. Die Überprüfung betrifft über 14 Millionen Anlagen.Der Fachbetrieb kontrolliert unter anderem auch etwaige Verluste bei Abgas, Wärme und Ventilation. Heizungsbauer, Gas- und Wasser-Installateure, Schornsteinfeger und Energieberater dürfen den einfachen Heizungscheck durchführen.

Was müssen Hauseigentümer bis September 2024 durchgeführt haben : Seit dem 1. Oktober 2022 ist eine Heizungsprüfung für Millionen Hausbesitzer verpflichtend. Wer eine Gasheizung im Eigenheim betreibt, muss diese bis zum 30. September 2024 überprüfen lassen. Das sieht die neue Energiesparverordnung der Bundesregierung vor, die auf allgemeine Energiesparmaßnahmen abzielt.

Wer muss keinen Heizungscheck machen

Generell ist jeder Immobilienbesitzer mit zentraler Gasheizung dazu verpflichtet, den Heizungscheck bis zum 15.09.2024 durchführen zu lassen. Ausgenommen sind alle Haushalte, die einen kürzlich durchgeführten DIN 15378 Check oder ähnlichen Nachweis haben.

Ist der Effizienz Check Gasheizung Pflicht : Seit diesem Oktober gilt für Eigentümer*innen von Gebäuden mit Gasheizungen die Pflicht zu einer Effizienzprüfung ihrer Anlagen. Die Verpflichtung ist Teil der Maßnahmen des Bundes zur Sicherung der Energieversorgung und in einer Verordnung geregelt (Link siehe unten).

Die Pflicht entfällt, wenn die Heizung bereits hydraulisch abgeglichen wurde oder wenn geplant ist, innerhalb von sechs Monaten nach dem Stichtag die Heizung auszutauschen oder mindestens 50 Prozent der wärmeübertragenden Fläche des Gebäudes dämmen zu lassen.

Seit diesem Oktober gilt für Eigentümer*innen von Gebäuden mit Gasheizungen die Pflicht zu einer Effizienzprüfung ihrer Anlagen. Die Verpflichtung ist Teil der Maßnahmen des Bundes zur Sicherung der Energieversorgung und in einer Verordnung geregelt (Link siehe unten).