Antwort Wer macht eine Substitutionsprüfung? Weitere Antworten – Wie führt man eine Substitutionsprüfung durch

Wer macht eine Substitutionsprüfung?
Zunächst werden die zu ersetzenden Gefahrstoffe identifiziert. Anschließend erfolgt eine Bewertung der Gefahren, die mit den aktuellen Gefahrstoffen verbunden sind. Es wird nach Alternativen recherchiert und diese hinsichtlich ihrer Wirksamkeit, Kosten und Umweltauswirkungen bewertet.Nach § 6 Abs. 12 der Gefahrstoffverordnung muss der Arbeitgeber ein Gefahrstoffverzeichnis (Gefahrstoffkataster) führen, das eine Auflistung der im Betrieb verwendeten oder entstandenen Gefahrstoffe enthält.(1) Die Substitution ("S") ist die wirksamste Schutzmaßnahme. Sie bezeichnet den Ersatz eines Gefahrstoffes oder eines Verfahrens durch einen Gefahrstoff oder Verfahren mit einer insgesamt geringeren Gefährdung. Sie steht deshalb an erster Stelle des STOP-Prinzips.

Was ist eine Substitutionspflicht : Was bedeutet Substitutionspflicht Bevor Beschäftigte mit Gefahrstoffen umgehen oder Tätigkeiten ausüben, bei denen Gefahrstoffe entstehen oder freigesetzt werden können, muss der Arbeitgeber prüfen, ob eine Substitution möglich ist (§ 6 Abs. 1 GefStoffV) und diese vorrangig durchführen (§ 7 Abs. 3 GefStoffV).

Wann muss eine Substitutionsprüfung durchgeführt werden

Wann wird eine Substitutionsprüfung verlangt Immer dann, wenn Tätigkeiten mit Gefahrstoffen vorliegen und deswegen Schutzmaßnahmen ergriffen werden müssen, die über die allgemeinen Schutzmaßnahmen nach §8 der Gefahrstoffverordnung hinausgehen.

Was ist eine Substitutionsprüfung : Die Gefahrstoffverordnung schreibt zwingend vor, dass im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung vor Verwendung eines Gefahrstoffs geprüft werden muss, ob ein Ersatzstoff oder ein alternatives Arbeitsverfahren mit geringem Gesundheitsrisiko eingesetzt werden kann (Ersatzstoffprüfung bzw. Substitutionsprüfung).

"(1) Die Gefährdungsbeurteilung ist vom Arbeitgeber fachkundig zu erstellen. Ist der Arbeitgeber nicht selbst fachkundig, dann muss er sich fachkundig beraten lassen.

Die Pflege und Überprüfung der Aktualität des Gefahrstoffkataster erfolgt oftmals über den sogenannten „Gefahrstoffbeauftragten“.

Was gilt für Substitution von Gefahrstoffen

Als Faustregel gilt: Eine Substitution lohnt sich am ehesten bei Routinetätigkeiten. Der Arbeitgeber muss auf der Grundlage des Ergebnisses der Substitutionsprüfung vorrangig eine Substitution von Gefahrstoffen durchführen – so will es § 7 (3) der Gefahrstoffverordnung.Die Gefahrstoffverordnung schreibt zwingend vor, dass im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung vor Verwendung eines Gefahrstoffs geprüft werden muss, ob ein Ersatzstoff oder ein alternatives Arbeitsverfahren mit geringem Gesundheitsrisiko eingesetzt werden kann (Ersatzstoffprüfung bzw. Substitutionsprüfung).Als fachkundige Personen, die den Arbeitgeber bei der Duchführung der Gefährdungsbeurteilung nach der Gefahrstoffverordnung – GefStoffV unterstützen soll, wird explizit auch die Betriebsärztin/ der Betriebsarzt und die Fachkraft für Arbeitssicherheit genannt (vgl. § 6 Abs. 11 GefStoffV).

Die Leitlinie „Gefährdungsbeurteilung und Dokumentation“ der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie (GDA) [4] legt den Rahmen für die Beratung und Überwachung durch die Arbeitsschutzbehörden der Länder und die Unfallversicherungsträger zum Thema Gefährdungsbeurteilung fest.

Wie oft muss das Gefahrstoffverzeichnis aktualisiert werden : Mindestens einmal jährlich muss überprüft werden, ob die Kennzeichnung noch aktuell ist.

Wer darf die Gefährdungsbeurteilungen erstellen und unterschreiben : Nach § 6 Absatz 11 GefStoffV darf die Gefährdungsbeurteilung nur von fachkundigen Personen durchgeführt werden. Verfügt der Arbeitgeber nicht selbst über die entsprechenden Kenntnisse, so hat er sich fachkundig beraten zu lassen.

Wer muss ein Gefahrstoffverzeichnis führen

Gemäß Gefahrstoffverordnung muss der Arbeitgeber ein Gefahrstoffverzeichnis führen. Vorgaben zum Erstellen eines solchen Verzeichnisses enthält die Technische Regel für Gefahrstoffe (TRGS) 400.

§3 Abs. 3 Satz 3 der neuen BetrSichV besagt, dass die Gefährdungsbeurteilung NUR von fachkundigen Personen (i.S.d. §2(5)BetrSichV) DURCHGEFÜHRT werden darf.Die Gefährdungsbeurteilung kann vom Arbeitgeber selbst oder von zuverlässigen und fachkundigen Personen, die gesondert damit beauftragt werden, durchgeführt werden. Eine Beauftragung sollte immer schriftlich erfolgen und genau beschreiben, welche Aufgaben und Kompetenzen übertragen werden.

Ist ein Gefahrstoffbeauftragter Pflicht : Antwort: In arbeitsschutzrechtlichen Vorschriften ist die Funktion eines Gefahrstoffbeauftragten nicht definiert und somit besteht keine gesetzliche Pflicht, einen Gefahrstoffbeauftragten zu bestellen.