Antwort Welchen Ofen darf ich aufstellen? Weitere Antworten – Welche Kaminöfen dürfen nach 2024 weiter betrieben werden
Fazit: Es gibt ab 2024 kein Verbot für den Betrieb und Einbau moderner Einzelraumfeuerstätten wie Kamin- oder Kachelöfen und Heizkamine. Diese Geräte dürfen auch nach 2024 betrieben werden, sofern sie den verschärften Anforderungen der 2. Stufe der 1. BImSchV entsprechen.Fazit. Wichtig zu wissen für Kaminofen-Besitzer: Alle Kaminöfen dürfen unabhängig vom Alter weiter betrieben werden, wenn sie die Grenzwerte (0,04 g Staub und 1,25 g Kohlenmonoxid pro m³ Abgas) nicht überschreiten. Eine Stilllegung droht nur für Kaminöfen, die diese Grenzwerte nicht einhalten.Ab dem 01.01.2025 müssen alle Kaminöfen, die mit Festbrennstoffen betrieben werden, den aktuellen Bestimmungen der 1. BImSchV Stufe 2 entsprechen.
Welchen Ofen darf ich einbauen : Seit dem 31.12.2020 dürfen nur noch Kaminöfen in Betrieb sein, die zwischen dem 01.01.1995 und dem 21.03.2010 gebaut wurden. Diese Kaminöfen dürfen noch bis 31.12.2024 betrieben werden. Danach müssen auch die Öfen entweder nachgerüstet sein oder sie werden stillgelegt.
Sind Holzöfen ab 2024 noch erlaubt
Keine Sorge, nach 2024 gibt es kein generelles Kaminofen-Verbot. Das neue Heizungsgesetz hat keine Auswirkungen auf die Nutzung von Einzelraumfeuerstätten.
Welche Kamine müssen nicht nachgerüstet werden : Private Kochherde, Backöfen und Badeöfen, offene Kamine sowie vor 1950 errichtete Öfen (so genannte historische Öfen) sollen nicht unter das Austausch- und Nachrüstungsprogramm fallen.
Keine Sorge, nach 2024 gibt es kein generelles Kaminofen-Verbot. Das neue Heizungsgesetz hat keine Auswirkungen auf die Nutzung von Einzelraumfeuerstätten.
Der Schornsteinfeger kann mit seiner Kontrolle das Schlimmste verhindern. Winterzeit ist Kaminbrandzeit – und, was viele Menschen nicht wissen, auf dem Schaden eines Feuers können sie sitzen bleiben. Wenn der Kamin oder Ofen nicht angemeldet gewesen ist, erlischt automatisch der Versicherungsschutz.
Welche Ofen haben Bestandsschutz
Bestandsschutz gilt nur für historische Öfen, Herde, Badeöfen, offene Kamine und handwerklich vor Ort gesetzte Grundöfen, sowie für Öfen, die als Alleinheizung genutzt werden. Als „historische Öfen“ gelten alle Einzelraumfeuerungsanlagen, die vor 1950 errichtet wurden.Bestandsschutz gilt nur für historische Öfen, Herde, Badeöfen, offene Kamine und handwerklich vor Ort gesetzte Grundöfen, sowie für Öfen, die als Alleinheizung genutzt werden. Als „historische Öfen“ gelten alle Einzelraumfeuerungsanlagen, die vor 1950 errichtet wurden.Der Einbau einer auf Biomasse (Holz oder Pellets) basierenden Heizung ist in Alt- und Neubauten weiterhin uneingeschränkt möglich. Dezentrale, handbeschickte Einzelraumfeuerstätten wie Kamine, Kachelöfen, Kaminöfen und Pelletöfen gelten nicht als Heizungsanlagen und sind daher grundsätzlich nicht vom GEG betroffen.
Bestimmte Ölheizungen und Gasheizungen sind ab 2024 verboten. Für Kaminöfen läuft Ende 2024 eine Nachrüstpflicht ab. Eine grundsätzliche Austauschpflicht gibt es allerdings nicht.
Wie lange dürfen wir noch mit Holz heizen : GEG: Einbau von neuen Holzheizungen ab 2024
Im finalen Entwurf für das Gebäudeenergiegesetz (GEG) soll der Einbau einer Heizungsanlage, die auf fester Biomasse basiert, in Bestandsgebäuden und Neubauten auch nach dem 1.1.2024 noch möglich sein.