Antwort Welchen Kindersitz für 6 jähriges Kind? Weitere Antworten – Welche Kindersitz braucht ein 6 jähriges Kind

Welchen Kindersitz für 6 jähriges Kind?
Dann ist es möglicherweise Zeit für einen Kindersitz der Klassen II oder III, sogenannte Sitze für Heranwachsende oder auch Sitzerhöhungen. Diese sind geeignet für Kinder mit einem Körpergewicht von 15 bis 36 Kilogramm und einem Alter bis 7 bzw. 12 Jahren.Dies erspart die Anschaffung einer separaten Sitzerhöhung. Die Pflicht zur Verwendung einer Sitzerhöhung endet, wenn das Kind zwölf Jahre alt oder mindestens 1,50 Meter groß ist. Das bedeutet aber nicht, dass Du die Sitzerhöhung dann nicht mehr verwenden darfst.Eine Sitzerhöhung ohne Rückenlehne ist danach erst erlaubt, wenn der Nachwuchs über 125 cm groß ist und mindestens 22 kg auf die Waage bringt. Eltern sollten immer bedenken, dass eine Sitzerhöhung deutlich weniger Schutz bietet als ein richtiger Kindersitz. Dies gilt insbesondere im Falle eines seitlichen Aufpralls.

Wann darf ein Kind mit Sitzerhöhung vorne sitzen : Ab wann darf ein Kind vorne sitzen mit Sitzerhöhung Solange ein Kind in einer passenden Rückhalteeinrichtung befördert wird, darf es überall im Auto sitzen. Das gilt gleichermaßen für Babyschalen, Kindersitze und Sitzerhöhungen. Sobald Ihr Kind also eine Sitzerhöhung nutzen kann, darf es damit auch vorne sitzen.

Ist eine Sitzerhöhung ein Kindersitz

Um die gesetzliche Kindersitzpflicht zu erfüllen, ist eine Sitzerhöhung durchaus zulässig. Wie der "richtige" Kindersitz, gehört die Sitzerhöhung zur Gruppe 2/3 und ist für Kinder mit einem Gewicht von 15 bis 36 Kilo zugelassen.

Welchen Kindersitz für einen 7 jährigen : Wer sich für einen Sitz mit Fangkörper entscheidet, darf diesen ausschließlich in der Gruppe 1, also für Kinder von 9 Monaten bis 4 Jahren einsetzen. Kindersitze der Gruppe 3 (22 – 36 kg, 7 – 12 Jahre, 75 – 150 cm Größe) müssen bis zu einer Körpergröße von 1,50 m eingesetzt werden.

Übersicht: Die Gewichtsklassen nach R44

Für Kinder nach
Gewicht (etwa) Größe (etwa)
Gruppe I/II 9 bis 25 kg 72 bis 125 cm
Gruppe I/II/III 9 bis 36 kg 75 bis 150 cm
Gruppe II/III 15 bis 36 kg 95 bis 150 cm


Bei einer Körpergröße von 140 Zentimetern und mehr empfiehlt sich für ein Kind ein Kindersitz der ECE Gruppe III. Das sind Sitzerhöhungen ohne Rückenteil und Seitenaufprallschutz.

Was ist der Unterschied zwischen Kindersitz und Sitzerhöhung

Kleine Kinder müssen in einem Kindersitz sitzen. Für größere Kinder reicht eine Sitzerhöhung. Im Gegensatz zum Kindersitz sind Sitzerhöhungen nicht mit einem eigenen Gurtsystem ausgestattet. Vielmehr dienen sie dazu, den Dreipunktgurt des Fahrzeugs so über den Kinderkörper zu führen, dass er zuverlässig schützt.Wenn Kinder aus herkömmlichen Kindersitzen herauswachsen, sorgt eine Sitzerhöhung für mehr Sicherheit.More videos on YouTube

ECE-Gruppe Gewicht Sitzart
0 bis 10 kg Babyschale oder Kindersitz, quer- oder rückwärtsgerichtet
0+ bis 13 kg Babyschale oder Kindersitz, rückwärtsgerichtet
1 (I) 9 bis 18 kg Kindersitz vorwärts oder rückwärts
2 (II) 15 bis 25 kg Kindersitz oder Sitzerhöhung, vorwärts oder rückwärts


Kindersitze der Gruppe 3 (22 – 36 kg, 7 – 12 Jahre, 75 – 150 cm Größe) müssen bis zu einer Körpergröße von 1,50 m eingesetzt werden. Kinder, die größer sind, können ausschließlich mit dem Gurt im Auto angeschnallt werden und benötigen keinen Kindersitz mehr.

Welcher Kindersitz ab 140cm : Bei einer Körpergröße von 140 Zentimetern und mehr empfiehlt sich für ein Kind ein Kindersitz der ECE Gruppe III. Das sind Sitzerhöhungen ohne Rückenteil und Seitenaufprallschutz.

Welchen Kindersitz ab 130 cm : Übersicht: Die Gewichtsklassen nach R44

Für Kinder nach
Gewicht (etwa) Größe (etwa)
Gruppe I/II 9 bis 25 kg 72 bis 125 cm
Gruppe I/II/III 9 bis 36 kg 75 bis 150 cm
Gruppe II/III 15 bis 36 kg 95 bis 150 cm

Welcher Sitz ab 7 Jahren

100 cm. Gruppe 1/2: 9 – 25 kg, 1 – 7 Jahre, 72 – 125 cm. Gruppe 1/2/3: 9 – 36 kg, 1 – 12 Jahre, 75 – 150 cm. Gruppe 2/3: 15 – 36 kg, 3,5 – 12 Jahre, 95 – 150 cm.

Kinder, die kleiner als 135 cm sind, müssen mit einem dem Gewicht oder der Größe des Kindes entsprechenden Kindersitz befördert werden. Kinder zwischen 135 und 150 cm dürfen laut Artikel 163 auf der Rückbank 1) ohne Sitzerhöhung 2) mit dem fahrzeugeigenen Sicherheitsgurt gesichert transportiert werden.Die Straßenverkehrsordnung (StVO) regelt, bis zu welcher Größe und welchem Alter der Kindersitz vorgeschrieben ist. Kinder dürfen ab dem 12. Geburtstag oder wenn sie größer als 1,50 Meter sind, ohne Kindersitz im Fahrzeug mitfahren – natürlich mit entsprechendem Sicherheitsgurt.