Antwort Welche Schutz bietet das AGG im bestehenden Arbeitsverhältnis? Weitere Antworten – Welchen Schutz bietet das AGG
Das AGG bietet umfassenden Schutz vor Benachteiligungen im Arbeitsleben. Dies gilt von der Ausschreibung einer Stelle über die Einstellungsverfahren, die Arbeitsbedingungen bis hin zum Zugang zu Weiterbildungsmaßnahmen oder der Mitgliedschaft in Beschäftigtenvereinigungen und den Kündigungsschutz.Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) gibt den von Diskriminierungen betroffenen Arbeitnehmern eine Reihe von Rechten, nämlich ein Beschwerderecht (§ 13 AGG), ein Recht zur Leistungsverweigerung (§ 14 AGG) und schließlich einen Rechtsanspruch auf Schadensersatz und auf Entschädigung (§ 15 AGG).Es gibt sechs solcher Diskriminierungsmerkmale.
- Ethnische Herkunft oder rassistische Gründe.
- Geschlecht.
- Religion oder Weltanschauung.
- Behinderung.
- Alter.
- Sexuelle Identität.
Welche Personen genießen den Schutz des AGG : Der gesetzliche Schutz gilt also für alle Menschen mit Behinderungen, nicht nur für Schwerbehinderte. Auch Personen, die selbst keine Behinderungen haben, dürfen nicht benachteiligt werden, weil sie sich als nahe Angehörige einer Person mit einer Behinderung, zum Beispiel eines Kindes, kümmern.
In welchen drei Situationen müssen Arbeitgeber nach dem AGG eingreifen
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) untersagt die folgenden 3 Formen von Diskriminierung: unmittelbare Benachteiligung, mittelbare Benachteiligung und Belästigung.
Wie schützt das AGG konkret vor Diskriminierung : Das AGG schützt umfassend vor Benachteiligungen wegen der in § 1 AGG genannten Diskriminierungsmerkmale im Bereich des Arbeitslebens. Aus dem AGG ergeben sich daher für Arbeitgeber bestimmte Pflichten. Diese reichen von präventiven Vorkehrungen über Sofortmaßnahmen bis hin zu allgemeinen organisatorischen Pflichten.
Die 33 Paragraphen schützen alle Menschen in Deutschland davor, benachteiligt zu werden – sei es auf Grund ihres Alters, ihres Geschlechts, einer chronischen Krankheit oder Behinderung, ihrer Religion, ihrer sexuellen Identität oder aus rassistischen und antisemitischen Gründen.
Arbeitgeber sind nach dem AGG dazu verpflichtet, ihre Beschäftigten vor Diskriminierungen zu schützen. Die Pflichten reichen von präventiven Vorkehrungen über Sofortmaßnahmen bis hin zu allgemeinen organisatorischen Pflichten.
Welche Pflichten hat ein Arbeitgeber nach dem AGG
Arbeitgeber sind nach dem AGG dazu verpflichtet, ihre Beschäftigten vor Diskriminierungen zu schützen. Die Pflichten reichen von präventiven Vorkehrungen über Sofortmaßnahmen bis hin zu allgemeinen organisatorischen Pflichten.Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) schützt alle Menschen vor Diskriminierung im Arbeitsleben aufgrund der Merkmale ethnische Herkunft, Geschlecht, Religion oder Weltanschauung, Behinderung, Alter und sexuelle Identität.Niemand darf in Deutschland aus rassistischen Gründen, wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, aufgrund einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität benachteiligt werden.
Als Arbeitgeber sind Sie dazu verpflichtet, Leben, Gesundheit sowie die Würde und Persönlichkeit Ihrer Arbeitnehmer zu schützen. Das bedeutet, dass Sie zum einen Arbeitsplätze sicher gestalten und entsprechende Arbeitsmittel zur Verfügung stellen müssen (vgl. § 618 Bürgerliches Gesetzbuch).
Was darf Ihr Arbeitgeber nach dem AGG nicht : Gemäß § 7 AGG dürfen Beschäftigte nicht wegen einer Diskriminierungsdimension benachteiligt werden. Beschäftigte dürfen nicht aus rassistischen Gründen, wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität benachteiligt werden.
Welche drei Pflichten haben jeweils Arbeitgeber und Arbeitnehmer aus dem Arbeitsvertrag : Festlegung betrieblicher Regelungen. Entgeltzahlung (Höhe und Auszahlung) Schutz- und Fürsorgepflicht. Pflicht zur Gleichbehandlung.
Welche Pflichten ergeben sich aus dem Arbeitsverhältnis für Arbeitnehmer
Zu den Pflichten des Arbeitnehmers zählen: die Arbeits- und Dienstpflicht, die Treuepflicht sowie Gehorsamspflicht, die Pflicht zur Krankmeldung und die Pflicht zur Anwendung von Schutzmaßnahmen. Außerdem besitzt er die Pflicht, dem Arbeitgeber korrekte Angaben über den Stand seiner Arbeit Auskunft zu geben.
(1) Der Arbeitgeber hat entsprechend der Art der Arbeitsstätte und der Tätigkeiten sowie der Zahl der Beschäftigten die Maßnahmen zu treffen, die zur Ersten Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung der Beschäftigten erforderlich sind. Dabei hat er der Anwesenheit anderer Personen Rechnung zu tragen.Weiterhin hat der Arbeitnehmer ein Recht auf Kündigungsschutz sowie ein Arbeitszeugnis nach einer Kündigung. Zu den Pflichten des Arbeitnehmers zählen: die Arbeits- und Dienstpflicht, die Treuepflicht sowie Gehorsamspflicht, die Pflicht zur Krankmeldung und die Pflicht zur Anwendung von Schutzmaßnahmen.
Welche Pflichten ergeben sich aus dem Arbeitsverhältnis für Arbeitgeber innen : Die Pflichten der Arbeitgeber umfassen folgende Aspekte:
- Schriftliche Fixierung der Aufgaben und Ziele.
- Festlegung betrieblicher Regelungen.
- Entgeltzahlung (Höhe und Auszahlung)
- Schutz- und Fürsorgepflicht.
- Pflicht zur Gleichbehandlung.
- Entgeltumwandlung (Altersvorsorge)
- Entgeltfortzahlung bis zum Ende der Beschäftigung.