Antwort Was muss ich bei einem Privatverkauf beachten? Weitere Antworten – Was sollte man bei Privatverkauf dazu schreiben

Was muss ich bei einem Privatverkauf beachten?
Eine geeignete Formulierung dafür ist zum Beispiel "Der Verkauf erfolgt unter Ausschluss jeglicher Sachmangelhaftung". Der Zusatz, dass es sich um einen Privatverkauf handelt, wird von vielen Verkäufern gewählt, ist aber rechtlich gesehen nicht zusätzlich nötig.Nein. Als privater Verkäufer unterliegen Sie nicht den Bestimmungen des Fernabsatzrechts (§§ 312 ff. BGB). Sie sind daher gesetzlich nicht verpflichtet, dem Käufer ein Widerrufsrecht einzuräumen.Hierzu könnte die folgende Formulierung als Muster infrage kommen: „Die Ware wird unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung verkauft.“ Je nachdem, ob du deine gebrauchten Gegenstände nur per Abholung oder auch per Versand anbietest, kannst du den Satz auch noch erweitern.

Ist Privatverkauf immer ohne Gewährleistung : Laut § 433 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) ist ein Privatverkauf grundsätzlich ein Kaufvertrag wie jeder andere auch. Daher ist der Verkäufer per Gesetz zur sogenannten Gewährleistung verpflichtet. Das heißt, dass der Verkäufer für Mängel an seiner Ware einstehen muss.

Was bedeutet Privatverkauf keine Garantie und Rücknahme

Für Autoverkäufer ist wichtig, ob es beim Privatverkauf eine Garantie oder Rücknahme gibt. Grundsätzlich ist dies zu verneinen. Als privater Verkäufer musst Du Gebrauchtwagen nicht zurücknehmen und auch keine Garantie geben. Auch die Gewährleistung ist ein Thema, mit dem Du Dich nicht intensiv beschäftigen musst.

Wann haftet ein Privatverkäufer : Denn auch bei einem Privatverkauf gilt grundsätzlich die gesetzliche Gewährleistungsfrist von zwei Jahren. Weist der Kaufgegenstand innerhalb dieser Zeit einen Mangel auf, muss die verkaufende Person wahlweise: nachbessern, d.h. die mangelhafte Sache reparieren.

"Die Ware wird unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung verkauft. Der Ausschluss gilt nicht für Schadenersatzansprüche aus grob fahrlässiger bzw. vorsätzlicher Verletzung von Pflichten des Verkäufers sowie für jede Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit."

Denn auch bei einem Privatverkauf gilt grundsätzlich die gesetzliche Gewährleistungsfrist von zwei Jahren.

Kann man bei Privatverkauf Gewährleistung ausschließen

Ein Ausschluss oder eine Verkürzung der Gewährleistung für neu hergestellte Sachen ist unwirksam (§ 309 Nr. 8 b) BGB).Beim Online-Privatverkauf haben Käufer kein 14-tägiges Widerrufsrecht. Sie haben aber grundsätzlich einen Anspruch auf Gewährleistung (Sachmangelhaftung), wenn der gekaufte Artikel Mängel hat. Private Verkäufer sollte daher die Ware genau beschreiben und alle Mängel aufführen, um sich abzusichern.