Antwort Was ist die örtliche Zuständigkeit? Weitere Antworten – Was versteht man unter der örtlichen Zuständigkeit

Was ist die örtliche Zuständigkeit?
Die örtliche Zuständigkeit – auch als Gerichtsstand bezeichnet – bestimmt, welches sachlich in erster Instanz zuständige Gericht, also Amts- oder Landgericht, den Rechtsstreit wegen seines örtlichen Sitzes zu erledigen hat; maßgebend ist der landesrechtlich geregelte Gerichtsbezirk.(1) Örtlich zuständig sind die Polizeibehörden, in deren Polizeibezirk die polizeilich zu schützenden Interessen verletzt oder gefährdet werden.Über das Orts- und Gerichtsverzeichnis können Sie das örtlich zuständige Gericht (Amts-, Land- und Oberlandesgericht) und die Staatsanwaltschaft für einen Ort der Bundesrepublik Deutschland sowie die Anschriften aller Gerichte und Justizbehörden ermitteln.

Was versteht man unter Zuständigkeit : Allgemein bedeutet Zuständigkeit die Ermächtigung, einen Rechtsakt zu setzen. Verfahrensrechtlich unterscheidet man zwischen sachlicher, funktioneller und örtlicher Zuständigkeit. Unter sachlicher Zuständigkeit versteht man den Aufgabenbereich eines (Staats-)Organs.

Wo ist die örtliche Zuständigkeit geregelt

Die örtliche Zuständigkeit des jeweiligen Zivilgerichts richtet sich grundsätzlich gemäß §§ 12, 13 Zivilprozessordnung (ZPO) nach dem Wohnort des*der Beklagten, bzw. nach dem Unternehmenssitz (§ 17 ZPO).

Was ist sachliche und örtliche Zuständigkeit : – Welches Gericht ist sachlich zuständig (d.h. Amtsgericht oder Landgericht) – Welches Gericht ist örtlich zuständig (d.h. an welchem Ort befindet sich das zu- ständige Gericht) und – Wer ist bei Gericht funktionell zuständig (d.h. wer befasst sich bei Gericht mit der Angelegenheit).

– Welches Gericht ist sachlich zuständig (d.h. Amtsgericht oder Landgericht) – Welches Gericht ist örtlich zuständig (d.h. an welchem Ort befindet sich das zu- ständige Gericht) und – Wer ist bei Gericht funktionell zuständig (d.h. wer befasst sich bei Gericht mit der Angelegenheit).

Inhaltsverzeichnis

  • I. Zuständigkeit.
  • Sachliche Zuständigkeit.
  • Instanzielle Zuständigkeit.
  • Örtliche Zuständigkeit.
  • Fehlerfolgen.

Wie ermittle ich den Gerichtsstand

Der allgemeine Gerichtsstand einer Person wird durch den Wohnsitz bestimmt (§ 13). Bei juristischen Personen ist dagegen der Sitz maßgeblich (§ 17). Wo eine juristische Person ihren Sitz hat, kann häufig dem Handelsregister entnommen werden.Inhaltsverzeichnis

  • I. Zuständigkeit.
  • Sachliche Zuständigkeit.
  • Instanzielle Zuständigkeit.
  • Örtliche Zuständigkeit.
  • Fehlerfolgen.

1. Die sachliche Zuständigkeit gibt an, bei welcher Art von Gericht ein Prozess anhängig zu machen ist, sowie welches Gericht die in erster oder zweiter Instanz erlassenen Entscheidungen nachzuprüfen hat (Amtsgericht, Landgericht, Oberlandesgericht (OLG), Bundesgerichtshof (BGH)).

Sowohl nach EuGVO als auch nach ZPO stehen allgemeine und besondere Zuständigkeiten nebeneinander. Der Kläger kann also zwischen beiden Gerichtsständen frei wählen.

Wo ist der Gerichtsstand bei Privatpersonen : Der allgemeine Gerichtsstand wird entweder durch den Wohnsitz, den letzten inländischen Wohnsitz oder den gewöhnlichen Aufenthaltsort einer Person bestimmt.

Welches Gericht ist örtlich zuständig : Die örtliche Zuständigkeit des jeweiligen Zivilgerichts richtet sich grundsätzlich gemäß §§ 12, 13 Zivilprozessordnung (ZPO) nach dem Wohnort des*der Beklagten, bzw. nach dem Unternehmenssitz (§ 17 ZPO). Anmerkung: In sehr seltenen Fällen kann ausnahmsweise das Arbeitsgericht zuständig sein.

Wann Amtsgericht und wann Landgericht

Das Amtsgericht ist dabei sachlich zuständig für Streitigkeiten mit einem Streitwert bis zu 5000,– € und unabhängig vom Streitwert z.B. für alle Familiensachen und für Streit um Mietwohnungen. Prozesse, für die das Amtsgericht nicht sachlich zuständig ist, gehören also vor ein Landgericht.

Strafsachen: Während kleinere Straftaten in erster Instanz vor dem Amtsgericht verhandelt werden, ist das Landgericht für die härteren Fälle zuständig: Wenn eine Freiheitsstrafe von über vier Jahren zu erwarten ist oder es um schwere Verbrechen geht, etwa Mord.In Strafsachen ist das Landgericht als erste Instanz zuständig, wenn eine Freiheitsstrafe von mehr als vier Jahren oder die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus oder der Sicherungsverwahrung zu erwarten ist. Außerdem ist es als erste Instanz für eine Reihe schwerer Verbrechen (z.B . Mord) zuständig.

Was ist der Unterschied Amtsgericht und Landgericht : Strafsachen: Während kleinere Straftaten in erster Instanz vor dem Amtsgericht verhandelt werden, ist das Landgericht für die härteren Fälle zuständig: Wenn eine Freiheitsstrafe von über vier Jahren zu erwarten ist oder es um schwere Verbrechen geht, etwa Mord.