Antwort Was darf im Stiegenhaus stehen? Weitere Antworten – Was darf im Treppenhaus stehen und was nicht
Dem Landgericht Hamburg zufolge sind Regeln unzulässig, die „das Aufstellen von Gegenständen jeglicher Art, insbesondere von Fahrrädern, Kinderwagen, Rollern usw. auf Vorplätzen, Gängen, Treppenhausabsätzen und Trockenböden“ ausnahmslos untersagen (Az. 316 S 110/91).Außerhalb der angemieteten Räume (z. B. im Treppenhaus) dürfen Pflanzen nur mit Einwilligung des Vermieters aufgestellt werden, wobei ein Anspruch auf Erteilung der Einwilligung nicht gegeben ist.Nur bei ausreichend Platz für den Flucht- und Rettungsweg und einer Genehmigung vom Vermieter kann ein kleiner Schuhschrank im Treppenhaus erlaubt sein, soweit die Mitbewohner nicht beeinträchtigt werden. (AG Köln, Urteil v. 15.02. 2001, 222 C 426/00).
Ist Deko im Treppenhaus erlaubt : Deko und Pflanzen zur Verschönerung des Treppenhauses
Dies ist erlaubt, sofern es dezent ist, der Vermieter, Wohnungseigentümer oder die Hauseigentümerschaft zustimmt (Amtsgericht Münster, Az 38 C 1858/08), sie niemanden stören und ausreichend Platz für den Fluchtweg bleibt (vgl.
Warum dürfen keine Gegenstände im Treppenhaus stehen
Ja, die Sicherheit im Treppenhaus ist gesetzlich geregelt. Schuhe und andere Gegenstände sollten so aufbewahrt werden, dass Fluchtwege und Notausgänge nicht blockiert werden. Dies dient dem Schutz aller Bewohner und ist eine Grundvoraussetzung für ein harmonisches Zusammenleben. Mehr dazu gibt es hier.
Ist ein Schuhschrank im Treppenhaus erlaubt : Mit dieser Frage hatte sich im September vergangenen Jahres das Amtsgericht Herne zu beschäftigen. Darf also der 30cm tiefe Schuhschrank der Mieter im Treppenhaus stehen Das Amtsgericht Herne sagte: "Ja, er darf".
Schuhe haben in einem Treppenhaus grundsätzlich nichts zu suchen. Eine Ausnahme gibt es jedoch: Sie dürfen nur dann vorübergehend auf dem Abstreifer abgestellt werden, wenn es draußen regnet oder schneit. Das Abstellen von Schuhen generell zu verbieten ist jedoch unzulässig, da es unverhältnismäßig ist.
Nein! Wohnen Sie in einer Mietswohnung und möchten im Treppenhaus Bilder aufhängen, müssen Sie Ihren Vermieter um eine Genehmigung bitten. Das Aufhängen von Bildern im Treppenhaus stellt eine Sondernutzung von nicht gemieteten Räumlichkeiten dar (Urteil vom 15. Juli 2011, Az.: 220 C 27/11).
Sind Fußmatten im Treppenhaus erlaubt
Fußmatten sind meist zulässig
Vor der Wohnungstür sind Fußmatten erlaubt. Es sei denn, der Mietvertrag verbietet das ausdrücklich. Dann müssen Mieter sich an das Verbot halten, urteilte das Amtsgericht Berlin-Neukölln (Az.: 7 C 21/03). Auch wenn das Auslegen von Fußmatten durchaus üblich ist.Vor allem dauerhaft müssen Schuhe laut Mietrecht vor der Wohnungstür nicht geduldet werden – zum Beispiel, wenn sich die Fußbekleidung im Hausflur stapelt oder ein Schuhregal aufgestellt wird. Dies kann nämlich im Notfall den Flucht- oder Rettungsweg versperren oder für Unfälle sorgen.