Antwort Was bedeutet das energieeffizienzgesetz für Unternehmen? Weitere Antworten – Was besagt das energieeffizienzgesetz
Das Gesetz verpflichtet Bund und Länder, ab 2024 Energieeinsparmaßnahmen zu ergreifen – entsprechend den EU -Vorgaben. Der Bund soll bis 2030 jährlich Endenergie von 45 Terawattstunden einsparen, die Länder drei Terawattstunden.Nach § 8 EnEfG sind alle Unternehmen, unabhängig ob KMU oder Nicht-KMU, mit einem jährlichen durchschnittlichen Gesamtendenergieverbrauch innerhalb der letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahre von mehr als 7,5 GWh pro Jahr verpflichtet, ein EMS nach DIN EN ISO 50001 oder UMS nach EMAS einzurichten und zu betreiben.Das Energieeffizienzgesetz (EnEfG) verpflichtet Unternehmen mit einem jährlichen durchschnittlichen Gesamtenergieverbrauch von mehr als 7,5 Gigawattstunden (GWh), ein Energie- oder Umweltmanagementsystem nach ISO 50001 oder EMAS einzurichten.
Wann tritt das energieeffizienzgesetz in Kraft : Ende November 2023 ist das Energieeffizienzgesetz (EnEfG)mit der Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft getreten. Damit beginnen nun auch die Umsetzungs- und Meldefristen. Die Übermittlungspflicht für Abwärme wurde direkt für 6 Monate ausgesetzt. Wichtiger Hinweis zur Abwärmemeldung bis 30.06.
Wen betrifft das energieeffizienzgesetz
Seit dem 18.11.2023 ist das neue Energieeffizienzgesetz (EnEfG) in Deutschland in Kraft und betrifft alle Unternehmen mit einem Endenergiebedarf von mehr als 2,5 GWh im Jahr. Neu ist, dass nach dem EnEfG auch kleine und mittelständige Unternehmen (KMU) betroffen sind.
Wie wird die Energieeffizienz berechnet : Die Energieeffizienzklasse wird auf Basis des Energiebedarfs pro Quadratmeter und Jahr berechnet. Dieser Wert wird in Kilowattstunden pro Quadratmeter und Jahr (kWh/m²a) angegeben und berücksichtigt Faktoren wie die Dämmung des Gebäudes, die Art der Heizung, die Qualität der Fenster und die Lage der Immobilie.
Für Unternehmen mit einem durchschnittlichen Jahresverbrauch von mehr als 7,5 GWh innerhalb der letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahre gilt die Pflicht, ein Energiemanagementsystem nach DIN EN ISO 50001 oder ein Umweltmanagementsystem gemäß EMAS einzurichten.
Unternehmen mit einem Gesamtendenergieverbrauch von über 7,5 GWh im Jahr müssen ein Energiemanagement-System nach ISO 50001 oder ein Umweltmanagement-System nach EMAS einführen. Wirtschaftliche Energieeffizienzmaßnahmen müssen in konkreten Plänen erfasst und veröffentlicht werden.
Ist ein Energiemanagement Pflicht
Das Gesetz sieht vor, dass Unternehmen mit einem Energieverbrauch von mehr als 10 Gigawattstunden (GWh) pro Jahr sollen künftig verpflichtet werden, Energie- oder Umweltmanagementsysteme einzuführen sowie entsprechende Energieeffizienzmaßnahmen, die als wirtschaftlich sinnvoll erachtet werden, umzusetzen.Nichtwohngebäude müssen bis 2027 mindestens die Energieeffizienzklasse F und bis 2030 die Klasse E erreichen. Wohngebäude müssen bis 2030 mindestens die Energieeffizienzklasse F und bis 2033 die Klasse E erreichen.Seit dem 1. Januar 2024 dürfen in Neubauten innerhalb von Neubaugebieten nur Heizungen installiert werden, die auf 65 Prozent Erneuerbaren Energien basieren. Längere Übergangsfristen sind vorgesehen für Neubauten, die in Baulücken enstehen sowie für bestehende Gebäude.
Ähnlich wie zum Beispiel für Elektrogeräte gibt es auch für Häuser Energieeffizienzklassen. Die Standards für die Energieeffizienzklassen bei einem Haus werden von der Energieeinsparverordnung (EnEV) sowohl für Neubauten als auch für die Sanierung von Altbauten vorgegeben.
Wie erfahre ich die Energieeffizienzklasse : Wo finde ich die Energieeffizienzklasse eines Hauses Die Energieeffizienzklasse eines Hauses ist im Energieausweis vermerkt. Wenn Sie ein Haus kaufen möchten, muss Ihnen der/die Besitzer*in den Energieausweis unaufgefordert vorlegen.
Wer muss ein Energiemanagementsystem haben : Unternehmen mit einem Gesamtenergieverbrauch von mehr als 7,5 GWh pro Jahr (alle Energieträger) müssen nach dem EnEfG, ein Energiemanagementsystem (ISO 50001) oder ein Umweltmanagementsystem (z.B. EMAS) einführen.
Wer braucht ein Energiemanagementsystem
Energiemanagementsystem – Wer braucht es und was bringt es Energiemanagementsystem: Wenn Sie verantwortungsbewusst und wirtschaftlich die verbrauchte Energie in Ihrem Unternehmen auswerten und optimieren und dadurch Kosten einsparen möchten, benötigen Sie ein Energiemanagementsystem.
Wie oben erwähnt, gilt für Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern eine Ausnahme, wenn sie das Haus schon seit Jahrzehnten selbst zu Wohnzwecken nutzen. Beim Eigentümerwechsel greift dann jedoch die Sanierungspflicht. Sie betrifft sowohl Käufer als auch Erben und Beschenkte.Geforderte Wärmedurchgangskoeffizienten pro Bauteil
Bauteil | geforderter U-Wert | mögliche Umsetzung |
---|---|---|
Dachschrägen, Steildächer | 0,24 | Dämmung mit 14 bis 18 cm |
Oberste Geschossdecken | 0,24 | Dämmung mit 14 bis 18 cm |
Flachdächer | 0,20 | Dämmung mit 16 bis 20 cm |
Wände und Decken gegen unbeheizten Keller, Bodenplatte | 0,30 | Dämmung mit 10 bis 14 cm |
Welche Gebäude fallen nicht unter das GEG : Kleine Gebäude sind nicht betroffen.
Wenn die Nutzfläche eines Gebäudes höchsten 50 Quadratmeter (m²) beträgt, fällt es NICHT unter das Wärmegesetz. Dabei wird Nutzfläche wird für Wohngebäude und Nichtwohngebäude unterschiedlich berechnet. AN ist die Gebäudenutzfläche in m².