Antwort Wann ist das Amtsgericht und wann das Landgericht zuständig? Weitere Antworten – Wann Amtsgericht und wann Landgericht
Das Amtsgericht ist dabei sachlich zuständig für Streitigkeiten mit einem Streitwert bis zu 5000,– € und unabhängig vom Streitwert z.B. für alle Familiensachen und für Streit um Mietwohnungen. Prozesse, für die das Amtsgericht nicht sachlich zuständig ist, gehören also vor ein Landgericht.Strafsachen: Während kleinere Straftaten in erster Instanz vor dem Amtsgericht verhandelt werden, ist das Landgericht für die härteren Fälle zuständig: Wenn eine Freiheitsstrafe von über vier Jahren zu erwarten ist oder es um schwere Verbrechen geht, etwa Mord.In Strafsachen ist das Landgericht als erste Instanz zuständig, wenn eine Freiheitsstrafe von mehr als vier Jahren oder die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus oder der Sicherungsverwahrung zu erwarten ist. Außerdem ist es als erste Instanz für eine Reihe schwerer Verbrechen (z.B . Mord) zuständig.
Was ist höher Landgericht oder Amtsgericht : Im Zivilprozess ist das Landgericht als zweite Instanz für Berufungen und Beschwerden gegen Entscheidungen der Amtsgerichte zuständig (§ 72 GVG), sofern nicht – wie etwa in Familiensachen – die Oberlandesgerichte zuständig sind.
Für was ist das Amtsgericht alles zuständig
Die Hamburger Amtsgerichte entscheiden in erster Instanz über Zivilsachen bei Rechtsstreitigkeiten zwischen Bürgern bis zu einem Streitwert von 5.000 Euro. Unabhängig vom Streitwert sind die Amtsgerichte unter anderem für Mietsachen über Wohnraum zuständig. Zudem sind die Amtsgerichte für Familiensachen zuständig.
Wann ist welches Gericht zuständig : Amtsgerichte sind grundsätzlich dann zuständig, wenn der Streitwert bis 5.000 Euro geht. Landgerichte sind zuständig ab einem Streitwert von 5.000 Euro plus einem Cent. Ehe- und Kindschaftssachen sind – wenn auch streitwertunabhängig – zunächst immer vor dem Amtsgericht zu klären.
Typische Fälle vor dem Strafrichter betreffen kleinere Diebstähle, Betrug, Beleidigung, Straßenverkehrsdelikte oder auch Körperverletzungen. In bestimmten Fällen kann der Strafrichter in einem schriftlichen Verfahren verurteilen und einen „Strafbefehl“ erlassen.
Grundsätzlich ist das Landgericht in erster Instanz für alle Klagen mit einem Streitwert von mehr als 5.000,00 € zuständig. Bestimmte Verfahren sind dem Landgericht auch unabhängig vom Streitwert zugewiesen. Dazu gehören zum Beispiel Klagen Klagen wegen Amtspflichtverletzungen, Wettbewerbssachen oder Kartellsachen.
Für welche Verfahren ist das Amtsgericht sachlich zuständig
Das Amtsgericht ist als Teil der ordentlichen Gerichtsbarkeit allgemein zuständig für bestimmte Zivilrechtsstreitigkeiten, Strafsachen und Familiensachen sowie für die sog. "Freiwillige Gerichtsbarkeit".Bei einem Streitwert bis zu 5.000 Euro ist das Amtsgericht sachlich zuständig. Liegt der Streitwert über 5.000 Euro ist das Landgericht sachlich zuständig. Dort herrscht Anwaltszwang.Typische Fälle vor dem Strafrichter betreffen kleinere Diebstähle, Betrug, Beleidigung, Straßenverkehrsdelikte oder auch Körperverletzungen.
Amtsgerichte sind grundsätzlich dann zuständig, wenn der Streitwert bis 5.000 Euro geht. Landgerichte sind zuständig ab einem Streitwert von 5.000 Euro plus einem Cent. Ehe- und Kindschaftssachen sind – wenn auch streitwertunabhängig – zunächst immer vor dem Amtsgericht zu klären.
Was wird vor dem Amtsgericht verhandelt : Bei einem Amtsgericht werden wichtige Fragen wie eine Ehescheidung entschieden, aber auch Fragen zum Sorgerecht und zum Umgang mit Kindern, Adoptionen oder zu Gewaltschutzanordnungen. Amtsgerichte sind auch Betreuungsgerichte.
Für welche Streitigkeiten ist das Amtsgericht zuständig : Die Amtsgerichte sind zuständig für Verbrechen (Straftaten, für die gesetzlich mindestens ein Jahr Freiheitsstrafe vorgesehen ist) und Vergehen (alle anderen Straftaten). Dabei gibt es bei den Amtsgerichten unterschiedliche Spruchkörper: den Strafrichter und das Schöffengericht.
Was regelt das Landgericht
Das Landgericht hat verschiedene Aufgabenschwerpunkte. Gerichte befassen sich mit Strafsachen und mit allen zivilrechtlichen Streitigkeiten, also mit Fällen, in denen es um rechtliche Auseinandersetzungen zwischen zwei oder mehr privaten Personen geht.
Das Landgericht ist im Wesentlichen gemäß §§ 23, 71 GVG sachlich zuständig für bürgerliche Streitigkeiten (Zivilsachen), sofern der Gegenstand des geltend gemachten Anspruchs (Streitwert) an Geld oder Geldwert die Summe von 5.000,00 Euro übersteigt.Die sachliche Zuständigkeit richtet sich nach der Straftat und der Höhe der zu erwartenden Strafe: Die große Strafkammer beim Landgericht ist zuständig für besonders schwere Straftaten (Katalog in § 74 GVG) und immer dann, wenn eine Freiheitsstrafe von mehr als 4 Jahren zu erwarten ist.
Bei welchem Gericht Klage einreichen : Bis 5.000 Euro ist das Amtsgericht zuständig, in dessen Bezirk Sie wohnen. Bei mehr als 5.000 Euro müssen Sie die Klage beim Landgericht einreichen.