Antwort Wann ist das AGG in Kraft getreten? Weitere Antworten – Wann ist das AGG anwendbar

Wann ist das AGG in Kraft getreten?
Der Schutz des AGG erstreckt sich auf das Arbeitsleben und auf Alltagsgeschäfte. Zu Alltagsgeschäften zählen Geschäfte des täglichen Lebens wie Einkäufe, Restaurant-, Diskotheken- und Friseurbesuche, Bahn- und Busfahrten. Auch im Bereich des Wohnungsmarktes findet das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz Anwendung.Gemäß § 7 AGG dürfen Beschäftigte nicht wegen einer Diskriminierungsdimension benachteiligt werden. Beschäftigte dürfen nicht aus rassistischen Gründen, wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität benachteiligt werden.Eine Benachteiligung ist gem § 8 AGG erlaubt, wenn die Art der Tätigkeit oder die Bedingung zur Ausübung der Tätigkeit eine Einschränkung erfordern. Beispiel: Ein Filmteam sucht eine Besetzung für die Rolle einer Frau. In diesem Fall ist es für den Film zwingend notwendig, dass die Rolle von einer Frau gespielt wird.

Wo ist das AGG verankert : Dieser Grundsatz ist bereits im Art. 3 Abs. 2 des Grundgesetzes verankert. Im August 2006 wurde dann das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz AGG verkündet und ist in Kraft getreten.

In welchen drei Situationen müssen Arbeitgeber nach dem AGG eingreifen

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) untersagt die folgenden 3 Formen von Diskriminierung: unmittelbare Benachteiligung, mittelbare Benachteiligung und Belästigung.

Wo gilt das AGG nicht : Das AGG findet im Bereich der öffentlichen schulischen und hochschulischen Bildung nur für Beschäftigte Anwendung. Für Schüler*innen und Studierende greift der Schutz des AGG nur bei privaten Bildungsträgen, in denen das Bildungsangebot auf Grundlage eines privatrechtlichen Vertrages erbracht wird.

Arbeitgeber sind nach dem AGG dazu verpflichtet, ihre Beschäftigten vor Diskriminierungen zu schützen. Die Pflichten reichen von präventiven Vorkehrungen über Sofortmaßnahmen bis hin zu allgemeinen organisatorischen Pflichten.

Ausnahmen zu dem Verbot der Ungleichbehandlung – Rechtfertigung. Das AGG sieht Ausnahmetatbestände für die allgemeine Gleichbehandlung vor. Solche Ausnahmen können sich aus den beruflichen Anforderungen, der Religion(§ 8 AGG), der Religion oder der Weltanschauung (§ 9 AGG) oder dem Alter (§ 10 AGG) ergeben.

In welchem Gesetzbuch steht das AGG

Diese Praxis nennen die Kritiker AGG-Hopping nach dem „611a-Hopping“. § 611a des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) a.F. regelte die Gleichbehandlung von Männern und Frauen bei Stellenausschreibungen, und dasselbe Phänomen sei bereits bei Einführung des § 611a BGB im Jahr 1980 zu beobachten gewesen.Nach mehreren Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland trat das AGG am 18. August 2006 schließlich in Kraft.Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verbietet Diskriminierung im Zusammenhang mit sechs verschiedenen Merkmalen: Ethnische Herkunft und Rassismus – Niemand darf wegen der Hautfarbe, der Sprache oder wegen der Herkunft diskriminiert werden. Geschlecht – Frauen und Männer müssen gleichbehandelt werden.

Das Gleichbehandlungsgesetz schützt Menschen in der Arbeitswelt seither vor Diskriminierung aus Gründen des Geschlechts, der ethnischen Zugehörigkeit, der Religion oder Weltanschauung, des Alters und der sexuellen Orientierung.

Welche Pflichten hat der Arbeitgeber nach 12 Abs 1 AGG : (1) Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen zum Schutz vor Benachteiligungen wegen eines in § 1 genannten Grundes zu treffen. Dieser Schutz umfasst auch vorbeugende Maßnahmen.

Wer muss eine Benachteiligung beweisen : Prinzipiell gilt nach § 22 AGG , dass die Betroffene für einen Prozess Indizien vorlegen muss, die eine Benachteiligung wegen eines Diskriminierungsmerkmals vermuten lassen. Wenn solche Indizien gegeben sind, dann muss der Arbeitgeber beweisen, dass keine unzulässige Benachteiligung vorliegt.

Ist das AGG im BGB

Denn das Benachteiligungsverbot des § 7 AGG ist ein Schutzgesetz i.S.v. § 823 Abs. 2 BGB. Auch verletzt eine Benachteiligung wegen der sexuellen Identität regelmäßig das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Betroffenen.

Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz

Basisdaten
Fundstellennachweis: 402-40
Erlassen am: 14. August 2006 ( BGBl. I S. 1897, 1910 )
Inkrafttreten am: 18. August 2006
Letzte Änderung durch: Art. 4 G vom 19. Dezember 2022 ( BGBl. I S. 2510, 2511 )

Unzulässig ist allein die Benachteiligung wegen eines der im AGG genannten Merkmale: ethnische Herkunft. Behinderung. Geschlecht.

Wann findet der Gleichbehandlungsgrundsatz keine Anwendung : Keine Anwendung findet der Gleichbehandlungsgrundsatz, wenn die Besserstellung einzelner Arbeitnehmer unabhängig von abstrakten Differenzierungsmerkmalen erfolgt.