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Wann darf man F2 Zünden?
Das Abbrennen von Feuerwerkskörpern der Kategorie F2 ist nur in der Zeit vom 31. Dezember 18.00 Uhr bis zum 1. Januar 01.00 Uhr erlaubt.In einigen Ländern, dürfen Feuerwerkskörper der Kategorie F2 bereits ab 16 Jahren gekauft werden, z. B in Belgien, Spanien und den Niederlanden. Die Mitnahme nach Deutschland ist aber erst ab 18 Jahren erlaubt.Der Verkaufsstart für Feuerwerkskörper ist in Deutschland gesetzlich geregelt und startet immer drei Werktage vor dem 31. Dezember. Was viele nicht wissen: Obwohl man Feuerwerk in Deutschland teilweise schon ab dem 28. Dezember kaufen kann, darf man es erst später zünden.

Wie viel Gramm darf ein F2 Böller haben : nicht genutztes Gästezimmer, Wäscheraum) darf Feuerwerksköper der Kategorien F1 und F2 bis zu einer Menge von 10 kg NEM aufbewahrt werden.

Wann darf Feuerwerk gezündet werden

Feuerwerk zünden

Die Antwort steht in der Sprengstoffverordnung: "Das Abfeuern von Raketen ist vom 31. Dezember 00.00 Uhr bis 1. Januar 24.00 Uhr erlaubt", sagt der auf Nachbarrecht spezialisierte Münchner Rechtsanwalt Oliver Mai. Wer außerhalb dieser Zeit zündet, riskiert bis zu 50 000 Euro Bußgeld.

Sind F2 Böller erlaubt : Kategorie F2 (Kleinfeuerwerke)

Im Allgemeinen dürfen Feuerwerkskörper dieser Kategorie von Personen, die (mindestens) 18 Jahre alt sind, eingeführt oder aus anderen Mitgliedstaaten nach Deutschland verbracht werden.

Feuerwerk der Kategorien F3 und F4 dürfen in Deutschland nur Personen kaufen, besitzen und verwenden, die eine behördliche Erlaubnis dafür haben. gemäß Sprengstoffgesetz strafbar. Es drohen Freiheitsstrafen bis zu drei Jahren oder Geldstrafen bis zu 50.000 Euro.

Vier besondere Typen der Kategorie F2 dürfen laut Ministerium auch an Silvester und Neujahr nur von besonders qualifizierten Personen mit Befähigungsschein oder Erlaubnis abgebrannt werden. Dies betrifft: Knallkörper und Knallkörperbatterien mit Blitzknallsatz.

Was bedeutet F2 bei Feuerwerk

Kategorie F2 (Kleinfeuerwerke)

Feuerwerkskörper, von denen eine geringe Gefahr ausgeht, die einen geringen Lärmpegel besitzen und zur Verwendung in abgegrenzten Bereichen im Freien vorgesehen sind.Für registrierte Feuerwerkskörper der Kategorie F2 (u.a. Raketen, Batterien und Knallkörper) gilt beispielsweise, dass sie nur von Personen über 18 Jahren nach Deutschland eingeführt und verwendet werden dürfen, auch wenn diese Feuerwerkskörper im europäischen Ausland teilweise schon mit 16 Jahren gekauft werden dürfen …Kategorie F2 (Kleinfeuerwerke):

Feuerwerkskörper wie Raketen, Batterien und Böller, von denen eine geringe Gefahr ausgeht und die einen geringen Lärmpegel besitzen. Diese Feuerwerkskörper dürfen in Deutschland nur von volljährigen Personen und nur in den drei Tagen vor Silvester gekauft werden.

Für Feuerwerk der Kategorien F3 und F4 gilt ebenso: Es darf nur von Personen mit Befähigungsschein abgebrannt werden. Bei Verstößen gegen die sprengstoffrechtlichen Bestimmungen kann laut Bundesinnenministerium eine Geldstrafe bis zu 50.000 Euro verhängt werden.

Ist F3 legal in Deutschland : Feuerwerk der Kategorien F3 und F4 dürfen in Deutschland nur Personen kaufen, besitzen und verwenden, die eine behördliche Erlaubnis dafür haben. gemäß Sprengstoffgesetz strafbar. Es drohen Freiheitsstrafen bis zu drei Jahren oder Geldstrafen bis zu 50.000 Euro.

Was braucht man für F2 Feuerwerk : Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis als Nachweis des Alters und des Wohnortes.
  • Unterlagen über den Zweck des Feuerwerks.
  • Lageplan des Abbrennortes.
  • Einverständniserklärung des Grundstückeigentümers sofern das Feuerwerk nicht auf dem eigenen Grundstück abgebrannt werden soll.
  • Anzahl und Beschreibung der Feuerwerkskörper.

Was passiert wenn man mit F2 erwischt wird

Hohe Strafen bei Verstoß

So steht im Bußgeldkatalog Rheinland-Pfalz auf das Auslösen eines Feuerwerks der Kategorie F2 (erlaubt ab 18 Jahren, etwa Raketen) außerhalb der erlaubten Tage ohne Genehmigung ein Bußgeld von bis zu 10.000 Euro.

Kategorie F4 – Großfeuerwerk

Hierzu zählen unter anderem die klassichen Zylinder- und Kugelbomben, als auch große Raketen und Batterien. Wie bei der Kategorie 3 bedarf es zum erwerben und/oder verwenden eine Erlaubnis nach nach §7, §27 oder einen Befähigungsschein nach §20.