Antwort Für was braucht man ein Eröffnungsbilanzkonto? Weitere Antworten – Warum macht man ein Eröffnungsbilanzkonto

Für was braucht man ein Eröffnungsbilanzkonto?
Jedes größere Unternehmen ist verpflichtet, eine Eröffnungsbilanz zu erstellen, um seine finanzielle Lage abzubilden. Sie stellt die Anfangsbilanz zu Beginn des Geschäftsjahres dar und beinhaltet genau die gleichen Zahlen, wie die Schlussbilanz des vorherigen Jahres.Die Eröffnungsbilanz gilt als Grundlage für die ordnungsgemäße Buchführung, die sämtliche Geschäftsvorfälle erfassen muss. Zudem dient sie der Gegenüberstellung der Schlussbilanz, die zusammen mit der Gewinn-und-Verlustrechnung am Ende eines Geschäftsjahres den Jahresabschluss eines Unternehmens bildet.Das Eröffnungsbilanzkonto (EBK) ist ein Hilfskonto und bildet die Eröffnungsbilanz in der doppelten Buchführung ab. Am Anfang des Geschäftsjahres, wenn die Bilanz in Bestandskonten aufgelöst wird, bildet das Eröffnungsbilanzkonto eine Übersicht über alle Vermögens- und Schuldenwerte.

Ist eine Eröffnungsbilanz Pflicht : Sie kennzeichnet Neuanfänge in einem Unternehmen und wird beispielsweise bei der Gründung oder dem Beginn eines neuen Wirtschaftsjahres erstellt. Die Gliederung von Vermögen und Schulden in Form einer Eröffnungsbilanz ist laut §266 Abs. 2 HGB vorgeschrieben. Die Erstellung ist jedoch mehr als nur eine Pflicht.

Wann muss die Eröffnungsbilanz erstellt werden

Neben der Gründung und dem Beginn eines neuen Geschäftsjahres gibt es jedoch noch weitere Fälle, in denen Sie eine Eröffnungsbilanz erstellen müssen. Dies kann beispielsweise bei einer Umwandlung des Unternehmens, bei einer Fusion von zwei Unternehmen oder bei einem Wechsel der Rechtsform der Fall sein.

Was versteht man unter Eröffnungsbilanzkonto : Das Eröffnungsbilanzkonto (EBK) ist ein Hilfskonto in der Doppik, das es ermöglicht zu Beginn eines neuen Haushalts- bzw. Rechnungsjahres die Anfangsbestände aus der Eröffnungsbilanz auf die einzelnen Bestandskonten zu buchen. Gegensatz: Schlussbilanzkonto.

Wer muss eine Eröffnungsbilanz erstellen Eine Eröffnungsbilanz muss von bilanzierungspflichtigen Unternehmen erstellt werden. Bilanzierungspflichtig bedeutet, dass der Unternehmensgewinn über den Jahresabschluss mit Bilanz und Gewinn-und-Verlust-Rechnung ermittelt und offengelegt werden muss.

Die Eröffnungsbilanz ist die Gegenüberstellung von Vermögen und Schulden zur Gründung eines Handelsgewerbes oder zu Beginn eines neuen Geschäftsjahrs. Das Handelsgesetzbuch definiert die Eröffnungsbilanz als „einen das Verhältnis des Vermögens und der Schulden darstellenden Abschluss.

Wann muss die Eröffnungsbilanz abgegeben werden

Bei einer Gründung besteht zwar die Pflicht zur Abgabe einer Eröffnungsbilanz, eine einheitliche gesetzliche Frist allerdings nicht. Gängig sind jedoch bei mittleren und großen Unternehmen drei Monate beziehungsweise bei kleinen Unternehmen und Einzelunternehmen sechs Monate nach der Eintragung ins Handelsregister.Bei der Eröffnungsbilanz handelt es sich um eine reine Aufstellung des Vermögens und des Kapitals, Buchungen dürfen in der Bilanz nicht erfolgen. Die Buchung der Bestände erfolgt über das Eröffnungsbilanzkonto, das verwendet wird, um die erforderlichen Bestandskonten zu eröffnen.Das Eröffnungsbilanzkonto, als EBK abgekürzt, ist das Spiegelbild der Eröffnungsbilanz. Das EBK gibt einen Überblick der Vermögens- und Schuldwerte zum Jahresbeginn. Mit der Buchhaltungssoftware Debitoor kannst du deine Bilanz selber erstellen.