Antwort Deckt die Reiseversicherung einen Reiserücktritt wegen Krankheit ab? Weitere Antworten – Bei welcher Krankheit greift die Reiserücktrittsversicherung
Eine Virusinfektion, eine Lungenentzündung oder ein Bandscheibenvorfall sind jedoch häufige Gründe für einen Reiserücktritt und somit abgedeckt. Wichtig ist, dass ein Arzt die Krankheit und die Reiseunfähigkeit attestiert. Die Reiserücktrittversicherung gilt z.B. auch bei einer schweren Erkrankung der Eltern.Der Reisende muss schlüssig nachweisen, dass die Reise wegen einer unerwartet schweren Krankheit nicht angetreten werden kann oder abgebrochen werden muss. Wenn Sie erst nach der Erkrankung zum Arzt gehen, kommen Sie Ihrer Beweispflicht nicht nach, vgl. Kammergericht Berlin, Urteil vom 22.12.2017, Az. 6 U 81/17.Welche Gründe sind in einer Reiserücktrittsversicherung versichert
- Unerwartete schwere Krankheit oder schwerer Unfall.
- Tod.
- Arbeitsplatzwechsel oder Verlust des Arbeitsplatzes.
- Betriebsbedingte Kündigung.
- Schwangerschaft und Schwangerschaftskomplikationen.
- Impfunverträglichkeiten.
Wann greift die Reiserücktrittsversicherung nicht : Die Reiserücktrittsversicherung muss auch dann nicht zahlen, wenn eine Reise aufgrund einer vorsätzlichen Handlung oder durch höhere Gewalt nicht angetreten werden kann (zum Beispiel Streik, Insolvenz eines Reiseveranstalters). Die Angst vor Terroranschlägen ist in der Regel nicht mitversichert.
Ist Magen Darm ein Grund für Reiserücktritt
Anhaltender Durchfall kann ein Grund für einen Reiserücktritt sein. CELLE. Eine Reiserücktrittsversicherung darf Versicherten, die an unerwartet schwerem Durchfall leiden, Leistungen nicht mit dem Argument verweigern, dass doch im Flugzeug oder am Urlaubsort eine Toilette vorhanden ist.
Was brauche ich für ein Attest bei Reiserücktritt : Neben der Stornorechnung reichen Sie ein Schadenformular, die Bestätigung der Reisebuchung, eine Kopie des Versicherungsscheins und ein Nachweis über den Versicherungsfall ein. Nachweise sind etwa ein Arbeitsvertrag, ein ärztliches Attest oder eine Sterbeurkunde.
wegen Krankheit der Flugpreis grundsätzlich erstattbar. Wer sich dennoch für den in der Regel günstigeren, „nicht stornierbaren“, Flug entscheidet, ist spätestens nach der aktuellen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs gut beraten, eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen.