Antwort Bin 1961 geboren Wann kann ich abschlagsfrei in Rente gehen? Weitere Antworten – Wann kann Jahrgang 1961 mit Abschlägen in Rente gehen
Anhebung der Altersgrenze für langjährig Versicherte
Jahrgang | Rentenbeginn | Abschlag: Rentenbeginn mit 63 |
---|---|---|
1961 | 66 Jahre + 6 Monate | 12,6 % |
1962 | 66 Jahre + 8 Monate | 13,2 % |
1963 | 66 Jahre + 10 Monate | 13,8 % |
ab 1964 | 67 Jahre | 14,4 % |
Es ist also nicht möglich, unmittelbar nach Erreichen der 45 Jahre in die abschlagsfreie Rente einzutreten. Mit dem Jahrgang 1961 ist eine Rente ohne Abschläge frühestens mit 64 und 6 Monaten drin. Genauso wie bei der Rente mit Schwerbehinderung.Regelungen zum regulären Renteneintrittsalter
Geburtsjahr | Renteneintrittsalter |
---|---|
1959 | 66 + 2 Monate |
1960 | 66 + 4 Monate |
1961 | 66 + 6 Monate |
1962 | 66 + 8 Monate |
Welcher Jahrgang kann mit 63 ohne Abzüge in Rente gehen : Sie ist abschlagsfrei und wird umgangssprachlich oft als „Rente mit 63“ bezeichnet. Der Grund: Menschen, die vor 1953 geboren wurden und über 45 Jahre an Versicherungszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung verfügten, konnten bereits mit 63 Jahren ohne Abschläge in Rente gehen.
Kann ich mit 63 in Rente gehen wenn ich 1961 geboren bin
Bist du 1961 geboren, kannst du zwar mit 63 Jahren in Rente gehen, aber mit Abschlägen: Für jeden Monat, den du vor deinem gesetzlichen Renteneintrittsalter (in deinem Fall: 66 Jahre und sechs Monate) in Rente gehst, wird deine Rente um 0,3 Prozent gemindert – hier also um 12,6 Prozent.
Kann man nach 45 Jahren ohne Abzug in Rente gehen : Ist Ihr Geburtsjahrgang 1964 oder später, können Sie nach 45 Versicherungsjahren mit 65 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen. Das heißt, die „Altersrente für besonders langjährig Versicherte“ können Sie aktuell nicht mehr mit 63 Jahren in Anspruch nehmen.
Altersrente nach 45 Jahren. Nach einer Versicherungszeit von 45 Jahren können Sie grundsätzlich früher in Rente gehen. Die Altersrente für besonders langjährig Versicherte wird oft noch „Rente mit 63“ genannt, weil alle vor 1953 Geborenen ohne Abschläge mit 63 Jahren in Rente gehen konnten.
Sie können die Altersrente auch ab 63 Jahren vorzeitig in Anspruch nehmen, allerdings mit einem Abzug von bis zu 14,4 Prozent. Für jeden Monat, den Sie vorzeitig in Rente gehen, werden Ihnen 0,3 Prozent von Ihrer Rente abgezogen.
Kann ich mit 63 Jahren in Rente gehen Jahrgang 1961
Kann ich mit 63 in Rente gehen Bist du 1961 geboren, kannst du zwar mit 63 Jahren in Rente gehen, aber mit Abschlägen: Für jeden Monat, den du vor deinem gesetzlichen Renteneintrittsalter (in deinem Fall: 66 Jahre und sechs Monate) in Rente gehst, wird deine Rente um 0,3 Prozent gemindert – hier also um 12,6 Prozent.Langjährig Versicherte mit einer Versicherungszeit von 45 Beitragsjahren, können mit 63 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen, wenn sie 1952 oder früher geboren wurden. Danach werden die Grenzen schrittweise bis zum Geburtsjahrgang 1964 angepasst.Voraussetzungen für die Rente mit 63
Wer mindestens 45 Jahre in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt hat, kann seit dem 1. Juli 2014 mit 63 Jahren in Rente gehen. Abschläge werden in diesen Fällen nicht vorgenommen. Diese Regelung betrifft alle, die 1952 oder früher geboren wurden.
Voraussetzungen für die Rente mit 63
Wer mindestens 45 Jahre in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt hat, kann seit dem 1. Juli 2014 mit 63 Jahren in Rente gehen. Abschläge werden in diesen Fällen nicht vorgenommen. Diese Regelung betrifft alle, die 1952 oder früher geboren wurden.